Glossar
Glossar Architekturbüro MB Planwerk GmbH

 

Was ist eine Grundlagenermittlung?

Im Zuge der Grundlagenermittlung (HOAI) prüft der Architekt die Grundlagen für die angedachte Bebauung eines Grundstücks. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um die Prüfung, welchen Regeln das jeweilige Grundstück unterliegt. Existiert z. B. ein Bebauungsplan, so müssen die dort enthaltenen Vorschriften eingehalten werden. Auch wird geprüft, ob auf dem Grundstück ggf. zu schützende Leitungen verlaufen, ob nachbarliche Belange wie z. B. Lärmschutz relevant sind und ob geschützte Bepflanzung erhalten werden muss. Die Grundlagenermittlung wird in Zusammenarbeit mit dem Bauherrn durchgeführt. Es sind Anfragen bei den städtischen Versorgern und den Behörden notwendig.

 

Was ist ein Vorentwurf?

Der Begriff Vorentwurf bezeichnet das ggf. skizzenartige Entwurfsergebnis in Form einer Gebäudezeichnung z. B. im Maßstab 1:200. Es werden durch den Architekten vereinfachte Grundrisse, Ansichten und ein Gebäudeschnitt erstellt. Die Planung wird mit dem Bauherrn abgestimmt, ggf. angepasst und hinsichtlich aller Wünsche und Anforderungen geprüft. Abschließend werden die Ergebnisse der Zwischenabstimmungen in den Vorentwurf eingearbeitet und dieser dem Bauherrn zugestellt.

 

Was ist ein Entwurf?

Nach Fertigstellung des Vorentwurfs kann die Entwurfsplanung begonnen werden. Innerhalb der Entwurfsplanung werden in der Regel durch den Architekten CAD-Pläne im Maßstab 1:100 erstellt. Die Unterlagen dienen als Grundlage für eine Kostenprognose (Kostenberechnung) und die anschließende Genehmigungsplanung.

 

Was ist eine Genehmigungsplanung?

Als Grundlage für die Genehmigungsplanung wird der abgestimmte und fertiggestellte Entwurf im Maßstab 1:100 herangezogen und um zusätzliche Eintragungen wie z. B. Brandschutzhinweise ergänzt. Neben den Planunterlagen werden auch zahlreiche weitere Antragsunterlagen für z. B. die Stellung eines Bauantrages geliefert und abschließend bei der Behörde eingereicht.

 

Was ist ein Bauantrag?

In Deutschland darf in der Regel nur dann gebaut werden, wenn hierfür eine Baugenehmigung (gestempelter, positiver Bescheid) vorliegt. Um diese Baugenehmigung zu erhalten, muss zuvor das Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden. Hierzu wird ein Bauantrag erstellt und durch einen Vorlageberechtigten (z. B. dem Architekten) bei der Behörde eingereicht. Nach einem Prüfverfahren, das von wenigen Wochen bis zu ca. einem Jahr dauern kann, erteilt die Behörde abschließend einen Bescheid z. B. in Form einer Baugenehmigung.

 

Was ist eine Ausführungsplanung?

Die Ausführungsplanung ist eine Vertiefung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung mit besonderem Fokus auf Details. Es werden Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:50 sowie Detailpläne in den Maßstäben 1:5 bis 1:20 erstellt. Die Ausführungsplanung dient allen Handwerkern als Grundlage für die Umsetzung ihrer jeweiligen Leistungen. Auch findet die Ermittlung der Massen (z. B. Anzahl Fenster / Anzahl Wände nach Material und Dicke / Anzahl Türklinken) auf Basis der Ausführungsplanung statt.

 

Was ist die Vergabe?

Bei dem Begriff Vergabe handelt es sich um die Beschreibung der Auftragserteilung an die jeweiligen Handwerker. Die Vergabe muss zunächst vorbereitet werden. Dies erfolgt dadurch, dass der Architekt die notwendigen Leistungen exakt innerhalb der sogenannten Leistungsverzeichnisse beschreibt. Innerhalb der Leistungsverzeichnisse werden auch jegliche Massen und Mengen, die der Architekt zuvor ermittelt hat, aufgeführt. Die Verzeichnisse werden dann zur Angebotseinholung an Handwerksfirmen versandt. Nach Erhalt der Angebote führt der Architekt eine Auswertung und Vergabeempfehlung durch.

 

Was ist die Objektüberwachung?

Die Objektüberwachung oder Bauüberwachung – oft auch einfach Bauleitung genannt – beschreibt die Begleitung der Bauausführung auf der Baustelle. Auf Basis der angebotenen Leistung kontrolliert und koordiniert der Bauleiter die Arbeiten der Handwerksbetriebe. Gleichzeitig werden die Baukosten verfolgt und Rechnungen geprüft. Die Objektüberwachung endet mit der vollständigen Erstellung des geplanten Bauwerks.

 

Was ist eine Baugenehmigung?

Eine Baugenehmigung ist ein behördlicher Bescheid, der besagt, dass ein Bauvorhaben in der beantragten Form gebaut werden darf. Viele Gebäude dürfen ausschließlich mit Baugenehmigung errichtet werden. Liegt keine Baugenehmigung vor, so handelt es sich bei Bestandsgebäuden rechtlich um Schwarzbauten. In besonderen Fällen kann für solche Gebäude allerdings ein Duldungsrecht vorliegen.

 

Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?

Eine Baugenehmigung ist üblicherweise 3 Jahre gültig. Die genaue Frist wird in der Genehmigung genannt. Sollte innerhalb dieser Frist nicht mit dem Bau begonnen werden, so erlischt die Genehmigung und kann nur vollständig neu, zu den dann gültigen rechtlichen Bedingungen, beantragt werden.

 

Was ist ein Bescheid?

Ein Bescheid ist die konkrete Mitteilung einer Behörde am Ende eines Antragsprozesses. Beispielsweise handelt es sich bei einer Baugenehmigung um einen amtlichen Bescheid.

 

Was ist ein Bauvorbescheid?

Ein Bauvorbescheid kann durch einen Antrag auf Vorbescheid bei der Bauaufsicht eingeholt werden. Der Bauvorbescheid ist die amtliche Mitteilung am Ende des Genehmigungsprozesses. Abweichend zur Baugenehmigung wird im Vorbescheid eine konkrete Frage zu einer möglichen Bebauung beantwortet. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit der geplanten Gebäudedimensionen handeln. Der Bauvorbescheid darf nicht mit der Baugenehmigung, die berechtigt ein Bauwerk zu errichten, verwechselt werden.

 

Was ist ein Antrag auf Vorbescheid?

Ein Antrag auf Vorbescheid ist das Stellen einer konkreten Frage hinsichtlich einer geplanten Bebauung (wie z. B. die Frage nach den zulässigen Gebäudedimensionen) an die Bauaufsicht. Das Ergebnis eines solchen Antrags ist ein Bauvorbescheid, der allein noch nicht dazu berechtigt, ein Gebäude zu errichten.

 

Was ist ein Antrag auf Abgeschlossenheit?

Ein Antrag auf Abgeschlossenheit wird erstellt und bei der Bauaufsicht eingereicht, um die sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung einzuholen. Diese bescheinigt, dass z. B. Wohneinheiten in sich abgeschlossen sind und wird z. B. für die Bildung von Wohnungseigentum benötigt. Dem Antrag sind Planzeichnungen im Maßstab 1:100 beizufügen.

 

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Flächennutzungspläne werden behördlicherseits zur Zuweisung bestimmter Nutzungen an ausgewiesene Flächen verwandt und sind einsehbar. Innerhalb der Pläne werden z. B. Flächen für Landwirtschaft, Grünflächen und Bauland ausgewiesen. Die Pläne sind für die Behörden bindend. Innerhalb der dort definierten Bereiche können dann z. B. Bebauungspläne aufgestellt werden.

 

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebietes definiert. Hierzu gehören z. B. die Definition von Baugrenzen, innerhalb derer gebaut werden darf und die Beantwortung der Frage, wieviel Fläche mit Gebäuden überbaut werden kann. Der Bebauungsplan kann üblicherweise bei der jeweiligen Stadt angefordert und eingesehen werden.

 

Was bedeutet der §34 BauGB?

Der §34 BauGB wird sehr oft herangezogen zur Definition der zulässigen Bebauung. Ist ein Bebauungsplan für ein Grundstück vorhanden, so wird dort die mögliche Bebauung definiert. Fehlt ein solcher Bebauungsplan, so greift im Innenbereich §34 des BauGB und beschreibt, dass sich das geplante Gebäude in die Umgebung „einfügen“ muss. Die Anwendung des §34 BauGB ist aufgrund einer etwas offenen Formulierung innerhalb des Gesetzestextes oft unterschiedlich. Wünscht ein Bauherr eine besonders dichte bzw. maximale Bebauung auf einem Grundstück, das nach §34 BauGB zu beplanen ist, so ist es meist sinnvoll, einen Antrag auf Vorbescheid zu erstellen und die zulässige Bebauung so abzusichern, bevor ein Bauantrag erstellt wird.

 

Was ist die HOAI?

Der Begriff HOAI bezeichnet die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die lange Zeit bindend für das Architektenhonorar war. Weiterhin dient die HOAI als Grundlage zur Ermittlung von Honoraren in der Frage einer üblichen Bezahlung.

 

Was macht ein Architekt?

Ein Architekt ist Bindeglied zwischen Bauherrn, Handwerker und Behörde. Er entwirft das Gebäude auf Basis der Wünsche des Bauherrn und aller rechtlicher Vorgaben. Er definiert notwendige Handwerkerleistungen, koordiniert die Ausführung und prüft während des gesamten Prozesses. Zusätzlich wird regelmäßig eine Kostenprogose sowie eine Kostenüberwachung durchgeführt. Hinsichtlich des gesamten Prozesses könnte man grob zusammenfassend beschreiben: Ein Architekt lässt ein Bauwerk entstehen.

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